Vorsicht Kinder: Geschwindigkeit drosseln auch am Feiertag?

Vorsicht bei Schulen und Kindergärten. Muß man auch an Feiertagen hier mit Kindern rechnen und darf man demzufolge die innerörtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren?

Ein Mann war an einem Ostermontag mit überhöhter Geschwindigkeit im Bereich einer Schule gefahren. Als er deswegen eine Geldbuße zahlen sollte, kam es zum gerichtlichen Streit.

Quelle: Vorsicht Kinder: Geschwindigkeit drosseln auch am Feiertag? – VersicherungsJournal Deutschland