Betriebsrente: Arbeitgeberbeteiligung nun Pflicht

Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Doch viele nutzen diesen nicht. Damit sich dies ändert, hat der Gesetzgeber bereits 2017 einen Fahrplan beschlossen. Wenn 2019 ein Vertrag über eine Entgeltumwandlung abgeschlossen wird, muss der Arbeitgeber dazu mindestens einen Zuschuss von 15 % beisteuern. Zudem scheint eine generelle Senkung der (gesetzlichen) Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten immer wahrscheinlicher.

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